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1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ConPartner - ICT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt das ConPartner - ICT nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn das ConPartner - ICT in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Angebot und Abschluss
A: Sämtliche Angebote von ConPartner - ICT im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei ConPartner - ICT Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das ConPartner - ICT ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen anzunehmen. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung oder Rechnungsstellung.
B: Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Lieferfristen
Unverschuldete Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt,Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten berechtigen das ConPartner - ICT, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird das ConPartner - ICT den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückerstatten.
4. Versand und Lieferung
A: Der Versand erfolgt nach Ermessen von ConPartner - ICT und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen an einen Unternehmer einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf dessen Gefahr. Der Abschluss einer Sachversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Wird der Versand ohne Verschulden vom ConPartner - ICT verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens des ConPartner - ICT dem Versand gleich.
B: Die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache geht mit der Versendung auf den Kunden über, wenn dieser Unternehmer ist.
5. Preise und Zahlungen
A: Die von ConPartner - ICT genannten Preise verstehen sich als Festpreise ohne die Möglichkeit eines Skontoabzuges.
B: Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem ConPartner - ICT über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
C: Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus einem Vertragsverhältnis in Rückstand, steht ConPartner - ICT ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware nur noch Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden auszuliefern ist. Darüber hinaus ist ConPartner - ICT berechtigt, bei noch nicht ausgelieferten Bestellungen oder erledigten Aufträgen die Liefertermine vorzuverlegen und die Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher (d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 Bürgerliches Gesetzbuch) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung zu laufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
ConPartner - ICT Inh. Piotr Zalewski Stieglitzstr. 22 65550 Limburg
Widerrufsfolgen für Verbraucher
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
7. Eigentumsvorbehalt
A: handelt der Kunde als Verbraucher, behält sich das ConPartner - ICT das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises für das jeweilige Produkt vor.
B: Im kaufmännischen Verkehr gilt darüber hinaus, dass gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung Eigentum des ConPartner - ICT bleibt.
C: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Werden unter Vorbehaltseigentum des ConPartner - ICT stehende Sachen gepfändet oder kommen sie in sonstiger Weise abhanden, ist der Kunde verpflichtet, ConPartner - ICT hiervon binnen 48 Stunden per Fax zu verständigen.
D: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf ConPartner - ICT übergeht: Der Kunde tritt ConPartner - ICT bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, unbeschadet der Befugnis von ConPartner - ICT, die Forderungen selbst einzuziehen. ConPartner - ICT kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von ConPartner - ICT stehen, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen ConPartner - ICT und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
E: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für ConPartner - ICT als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von ConPartner - ICT gehörenden Waren, verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirkt ConPartner - ICT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden die Waren des ConPartner - ICT mit anderen Waren zu einer einheitlichen Sache vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem ConPartner - ICT anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das zur Vorbehaltsware Ausgeführte.
F: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Dem Kunden ist jede Verfügung über die an der ConPartner - ICT abgetretenen Forderungen untersagt. Ein Verkauf im Wege des echten Factoring ist ihm nur unter der Bedingung gestattet, dass der Factor verpflichtet wird, den Kaufpreis für die Forderung unmittelbar an das ConPartner - ICT bis zur Höhe des Rechnungsbetrages aus der zugrundeliegenden Warenlieferung dem ConPartner - ICT abzuliefern.
G: Im kaufmännischen Verkehr gilt ferner: Das ConPartner - ICT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
8. Gewährleistung
A: Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß § 634 a Nr.2 oder 3 BGB (Errichtung eines Bauwerks oder eines Werks, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) eine längere Frist vor.
B: Ist der Käufer Unternehmer, so hat er gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer als Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist das ConPartner - ICT bei Unternehmern berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Recht zur Nachbesserung hat das ConPartner - ICT beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. Das ConPartner - ICT ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht es auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadensersatz zu verlangen.
C: Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass das ConPartner - ICT hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
D: Die Kosten einer Fehlerüberprüfung fallen dem Kunden zur Last, wenn ConPartner - ICT nachweist, dass der von dem Kunden gerügte Mangel nicht vorgelegen hat.
9. Haftung
A: Für Schäden haftet das ConPartner - ICT nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ConPartner - ICT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung des ConPartner - ICT auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
B: Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung von ConPartner - ICT wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Limburg an der Lahn. Das ConPartner - ICT ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen ConPartner - ICT und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
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